Aachen, 27.01.2026 – Für den Erhalt der Einspeisevergütung ihrer Windparks müssen deren Betreiber regelmäßig die Standortgüte durch ein akkreditiertes Prüflabor bestimmen lassen. Werden die vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten, kann dies im schlimmsten Fall die Rückzahlung der Vergütung für die vergangenen 5 Jahre nach sich ziehen. Um ihre Kunden hier zu unterstützen, bietet das FGH-Prüflabor für Anlagenbetreiber deshalb mit sofortiger Wirkung die Bestimmung der Standortgüte als Dienstleistung an.
Das erweiterte Angebot im Überblick:
• Initialer Datencheck (Vollständigkeitsprüfung der Daten)
• Wiederkehrende Prüfung der Standortgüte alle 5 Jahre
• Zwischenauswertungen zur besseren Prognose für mögliche Rückstellungen
• Durchführung gemäß FGW TR10 in der aktuellen Revision
Hintergrund: Bestimmung der Standortgüte nach FGW TR 10
Bei der Bestimmung der Standortgüte gemäß FGW TR 10 (Technische Richtlinie 10 der Fördergesellschaft für Windenergie e.V.) wird vor der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen die Qualität des Standortes bewertet. Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) muss diese Bewertung 5, 10 und 15 Jahre nach Inbetriebnahme des Windparks durch ein akkreditiertes Prüflabor wiederholt und binnen 4 Monaten beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht werden.
Um als Prüflabor diese Dienstleistung anbieten zu dürfen, ist es zur Qualitätssicherung initial notwendig, vorab zwei umfangreiche Ringversuche erfolgreich durchzuführen sowie im Anschluss eine Akkreditierungserweiterung zu durchlaufen. Das FGH-Prüflabor hat diese Schritte Ende 2025 erfolgreich abgeschlossen und unterstützt die Projektvorhaben ihrer Kunden gerne mit dieser und weiteren akkreditierten Prüfdienstleistungen.
Weitere Informationen zu diesem und weiteren Prüflaborangeboten finden Sie auf unserer Website.