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Satzung des AKEI

Satzung des AKEI

Präambel

Die Informationstechnik in der elektrischen Energieversorgung hat in den vergangenen Jahrzehnten eine stürmische Entwicklung erlebt.
Anfänglich wurden Basisaufgaben der Betriebsführung durch prozessnahe DV-Systeme unterstützt sowie mathematische Algorithmen entwickelt und in zuverlässige Softwaresysteme umgesetzt, die heute bei Netzplanungsaufgaben und betrieblichen Fragestellungen unverzichtbare Hilfsmittel darstellen. Der Arbeitskreis "Technisches Rechnen" (AKTR) hat diese Entwicklung aktiv begleitet und wertvolle Beiträge geleistet.
Heute stehen leistungsfähige IT-Systeme für diese Aufgabenstellungen kommerziell zur Verfügung. Die Anwendung dieser Systeme und die Bewertung der Ergebnisse setzen neben dem technologischen Prozesswissen auch ein ausreichend fundiertes Verständnis der mathematischen Lösungsverfahren und der Modellierungsansätze voraus. Dazu ist in den letzten Jahren ein verstärkter Bedarf zur Weiterbildung der Anwender derartiger Systeme zu beobachten. Da sich institutionalisierte Bildungseinrichtungen diesen speziellen Themen nur in eingeschränkter Weise widmen (können), kann der AKEI die FGH bei der Ausrichtung entsprechender Weiterbildungsangebote aktiv unterstützen und hierdurch helfen, einige wichtige Wissenslücken zu schließen.
Durch die Neuausrichtung der elektrischen Energieversorgung und den damit verbundenen veränderten Anforderungen an die erforderliche Informationstechnik sind allerdings auch zukünftig Verfahren, Konzepte und DV-Systeme mit Blick auf diese Veränderungen fortzuentwickeln.
Der Arbeitskreis wird wegen der geänderten thematischen Schwerpunkte unter dem Namen "Arbeitskreis Energie-Informationstechnologie" (AKEI) seine Arbeit fortführen.

  1. Allgemeines
    1. Energie-Informationstechnologie bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen für technische und energiewirtschaftliche Aufgabenstellungen, die in Zusammenhang mit Planung, Projektierung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen und Systemen der elektrischen Energieversorgung stehen.
    2. Der AKEI ist ein Arbeitskreis des Forschungsbeirates der FGH. Der Vorsitzende des AKEI berichtet dem Forschungsbeirat über die Ergebnisse der Arbeit.
  2. Aufgaben

    Der AKEI hat folgende Aufgaben:
    1. Förderung der Weiterentwicklung der Energie-Informationstechnik durch Schaffung von Plattformen für den Erfahrungs- und Informationssaustausch unter Fachleuten und den Wissenstransfer zwischen den Mitgliedsunternehmen der FGH.
    2. Information der Fachöffentlichkeit durch AKEI-Veranstaltungen.
      Weiterbildung der Mitarbeiter der FGH-Mitgliedsunternehmen durch AKEI-Seminare.
    3. Initiierung und Begleitung von öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten auf dem Gebiet der Energie-Informationstechnologie als projektbegleitender Arbeitskreis.
    4. Betreuung der deutschen Aktivitäten im Zusammenhang mit der PSCC (Power System Computation Conference). Der AKEI nimmt die Berichte der deutschen Vertreter in den Gremien der PSCC entgegen und berät diese bei anstehenden Aufgaben.
  3. Arbeitsweise
    1. Der AKEI tagt in der Regel zweimal jährlich. Für die erfolgreiche Arbeit ist eine regelmäßige Teilnahme der AKEI-Mitglieder an diesen Sitzungen erforderlich.
    2. Für jede Sitzung des AKEI werden von einem oder mehreren Mitgliedern aktuelle Themen vorbereitet und präsentiert. Die Diskussion dient der Klärung der Relevanz des Themas für die weitere Behandlung als AKEI-Veranstaltung oder als F&E-Projekt.
    3. Der AKEI kann Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Energie-Informationstechnologie vorschlagen und sich bei der Projektpartnerakquisition beteiligen. Sofern der AKEI die Aufgabe des projektbegleitenden Arbeitskreises bei von der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) geförderten Forschungsprojekten übernimmt, prüft er die Berichte zum Projektverlauf, bestimmt er über die weitere Projektarbeit und genehmigt er den Abschlussbericht.
    4. Der AKEI übernimmt die wissenschaftliche Vorbereitung von Veranstaltungen auf dem Gebiet der Energie-Informationstechnologie entsprechend Ziffer 4. Dazu werden auf den Sitzungen die Programme der Veranstaltungen erarbeitet und die Referenten ausgewählt. Bei Bedarf können Referenten von außerhalb des AKEI zugezogen werden. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Veranstaltungen liegt bei der FGH. Der Vorstand der FGH kann Vorschläge des AKEI für Veranstaltungen aus übergeordneten Gründen (z.B. zu hohem finanziellen Risiko) ablehnen.
    5. Um die Ergebnisse der Arbeit des AKEI einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen, unterhält der AKEI eine Internet-Homepage. Sie soll Veranstaltungen ankündigen bzw. deren Ergebnisse zusammenfassend dokumentieren. Interessierten Fachleuten soll die Möglichkeit zur aktiven Kontaktaufnahme geboten werden, Anregungen und Fragestellungen sollen bei Veranstaltungen und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten berücksichtigt werden.
  4. Veranstaltungen des AKEI

    Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem AKEI folgende Veranstaltungstypen zur Verfügung:
    1. AKEI-Foren bieten eine Plattform zur Diskussion neuer Verfahren und Konzepte mit persönlich geladenen Experten. Sie sind nicht öffentlich und für einen beschränkten Teilnehmerkreis konzipiert, um detaillierte und kontroverse Diskussionen zu ermöglichen. AKEI-Foren sind keine Vortragsveranstaltungen, gegebenenfalls können Kurzreferate in das Thema einführen. Die FGH wird die Diskussionsergebnisse gegebenenfalls der Fachöffentlichkeit zugänglich machen, sofern das Forum dem zustimmt.
    2. AKEI-Seminare sind Weiterbildungsangebote für die FGH-Mitgliedsunternehmen. Sie dienen der vertiefenden Schulung und der Vermittlung von gesichertem Fachwissen, insbesondere theoretischem Hintergrundwissen, im Bereich der Energie-Informationstechnologie. Sie sind öffentlich, die Teilnehmerzahl ist je nach Aufgabenstellung auf ca. 40 Personen begrenzt, um eine effektive Arbeit zu gewährleisten.
    3. AKEI-Workshops sind Plattformen zur Darstellung und kritischen Diskussion von zukunftsorientierten technologischen und verfahrenstechnischen Neuerungen im Bereich der Energie-Informationstechnologie. Sie sind öffentlich und für einen größeren Teilnehmerkreis konzipiert.
    4. AKEI-Fachtagungen sind ein- oder mehrtägige Vortragsveranstaltungen zu aktuellen und praxisrelevanten Themen, die für einen großen Teilnehmerkreis konzipiert sind. AKEI-Fachtagungen sind öffentlich; die Einladungen werden breit gestreut.
  5. Personelle Zusammensetzung
    1. Die Mitglieder des AKEI werden auf Vorschlag des AKEI vom Forschungsbeirat der FGH ernannt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre, Wiederwahl ist möglich. Der AKEI formuliert Vorschläge zur Neubesetzung von vakanten Sitzen des Arbeitskreises.
    2. Der AKEI soll sich zu gleichen Teilen aus Vertretern von Netzbetreibern bzw. in der Versorgung mit elektrischer Energie tätigen Unternehmen, Unternehmen der herstellenden Industrie und Hochschulen zusammensetzen. Bei der Besetzung ist auf eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Arbeitsfelder der Energie-Informationstechnologie wie Planung, Betrieb, Betriebsplanung, Datentechnik, Simulationstechnik, Messtechnik und theoretische Verfahren zu achten. Der Vorstand der FGH und der Leiter der Abteilung Systemstudien sind ex-officio Mitglieder des AKEI.
    3. Die Zahl der AKEI-Mitglieder soll 15 - plus Vorsitzenden und einen FGH-Mitarbeiter - nicht wesentlich überschreiten. Der AKEI kann zusätzlich jeweils einen Vertreter aus Österreich und der Schweiz dem Forschungsbeirat der FGH als weitere AKEI-Mitglieder vorschlagen, um die Belange des gesamten deutschsprachigen Raumes abdecken zu können.
    4. Der Forschungsbeirat kann verdienten Mitgliedern das AKEI nach ihrem turnusmäßigen Ausscheiden aus dem AKEI den Status eines "Senior Members" anbieten. Senior Member erhalten alle Informationen und Einladungen wie ordentliche Mitglieder. Sie können als Gäste an den Sitzungen des AKEI teilnehmen.
  6. Vorsitz
    1. Der AKEI wählt seinen Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte. Eine Wiederwahl ist möglich.
    2. Der Vorsitzende des AKEI ist ex-officio Mitglied des Forschungsbeirates der FGH. Er informiert den Forschungsbeirat über die laufenden Aktivitäten und stimmt die vom AKEI behandelten Themen mit dem Forschungsbeirat ab.

 * ehemals "Arbeitskreis Technisches Rechnen" (AKTR)
   Zusammenschluss der Arbeitskreise AKEI und AKLE im Jahr 2003