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Satzung des NESE

Satzung des NESE

1 Allgemeines

1.1 Elektrische Energiesysteme befassen sich mit der Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie. Energiewende und klimapolitische Vorgaben bedingen eine Transformation des aktuellen elektrischen Energiesystems. Das Netzwerk Energiesystem-Experten (NESE) thematisiert die damit verbundenen Fragestellungen und Herausforderungen und dient dem offenen, vertrauensvollen Austausch zu aktuellen Themen der elektrischen Energiesysteme.

1.2 Das NESE ist ein Arbeitskreis des Forschungsbeirates der FGH. Der Vorsitzende des NESE berichtet dem Forschungsbeirat über die Ergebnisse der Arbeit.

2 Aufgaben

Das Netzwerk „Energiesystem-Experten“ hat folgende Aufgaben:

2.1 Förderung der Weiterentwicklung der elektrischen Energiesysteme durch Schaffung von Plattformen für den Erfahrungs- und Informationsaustausch unter Fachleuten und den Wissenstransfer für die Mitgliedsunternehmen der FGH und zwischen den Mitgliedsunternehmen der FGH.

2.2 Information der Fachöffentlichkeit durch FGH-Fachinformations- und Weiterbildungs-Veranstaltungen. Weiterbildung der Mitarbeiter der FGH-Mitgliedsunternehmen durch FGH- Weiterbildungs-Veranstaltungen.

2.3 Impulsgeber sein für neue Forschungsthemen, welche an den Forschungsbeirat der FGH weitergeleitet werden.
Geschäftsordnung des NESE

3 Arbeitsweise

3.1 Das NESE tagt in der Regel zweimal jährlich. Für die erfolgreiche Arbeit ist eine regelmäßige Teilnahme der NESE-Mitglieder an diesen Sitzungen erforderlich.

3.2 Für jede Sitzung des NESE werden von einem oder mehreren Mitgliedern aktuelle Themen vorbereitet und präsentiert. Die Diskussion dient der Klärung der Relevanz des Themas für die weitere Behandlung als FGH-Fachinformations- und Weiterbildungs-Veranstaltungen oder als F&E-Projekt.

3.3 Das NESE kann Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der elektrischen Energiesysteme dem Forschungsbeirat der FGH vorschlagen

3.4 Das NESE übernimmt die wissenschaftliche Vorbereitung von FGH-Fachinformations- und Weiterbildungs-Veranstaltungen auf dem Gebiet der elektrischen Energiesysteme entsprechend Ziffer 4. Dazu werden auf den Sitzungen die Programme der FGH-Fachinformations- und Weiterbildungs-Veranstaltungen erarbeitet und die Referenten ausgewählt. Bei Bedarf können Referenten von außerhalb des NESE hinzugezogen werden. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die FGH-Fachinformations- und Weiterbildungs-Veranstaltungen liegt bei der FGH. Der Vorstand der FGH kann Vorschläge des NESE für Veranstaltungen aus übergeordneten Gründen (z.B. zu hohem finanziellen Risiko) ablehnen.

4 FGH-Fachinformations- und Weiterbildungs-Veranstaltungen

Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem NESE folgende Veranstaltungsformate zur Verfügung:

4.1 FGH-Foren FGH-Foren bieten eine Plattform zur Diskussion neuer Verfahren und Konzepte mit persönlich geladenen Experten aus dem FGH-Mitgliederkreis. Sie sind nicht öffentlich und für einen kleinen Teilnehmerkreis konzipiert, um detaillierte und kontroverse Diskussionen zu ermöglichen. FGH-Foren sind keine Vortragsveranstaltungen, gegebenenfalls können Kurzreferate in das Thema
Geschäftsordnung des NESE einführen. Die FGH wird die Diskussionsergebnisse gegebenenfalls der Fachöffentlichkeit zugänglich machen, sofern das Forum dem zustimmt.

4.2 FGH-Seminare FGH-Seminare sind Weiterbildungsangebote für die FGH-Mitgliedsunter-nehmen sowie Nichtmitglieder. Sie dienen der vertiefenden Schulung und der Vermittlung von gesichertem Fachwissen, insbesondere theoretischem Hinter-grundwissen, im Bereich der elektrischen Energiesysteme. FGH-Seminare sind öffentlich, die Teilnehmerzahl ist je nach Aufgabenstellung auf eine angemessene Anzahl von Personen begrenzt, um ein effektives Arbeiten zu gewährleisten.

4.3 FGH-Workshops FGH-Workshops sind Weiterbildungsangebote für die FGH-Mitgliedsunter-nehmen sowie Nichtmitglieder. Sie sind Plattformen zur Darstellung und kritischen Diskussion von zukunftsorientierten technologischen und verfahrens-technischen Neuerungen im Bereich der elektrischen Energiesysteme. FGH-Workshops sind öffentlich und für einen größeren Teilnehmerkreis konzipiert.

4.4 FGH-Fachtagungen FGH-Fachtagungen richten sich sowohl an FGH-Mitgliedsunternehmen sowie an Nichtmitglieder. Sie sind ein- oder mehrtägige Vortragsveranstaltungen zu aktuellen und praxisrelevanten Themen, die für einen großen Teilnehmerkreis konzipiert sind. FGH-Fachtagungen sind öffentlich; die Einladungen werden breit gestreut.

5 Personelle Zusammensetzung

5.1 Die Mitglieder des NESE werden auf Vorschlag des NESE vom Forschungsbeirat der FGH ernannt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre, Verlängerung ist möglich. Das NESE formuliert Vorschläge zur Neubesetzung oder Ergänzung der Besetzung des Netzwerks.
Geschäftsordnung des NESE

5.2 Das NESE soll sich zu gleichen Teilen aus Vertretern von Netzbetreibern bzw. in der Versorgung mit elektrischer Energie tätigen Unternehmen, Unternehmen der herstellenden Industrie und Hochschulen zusammensetzen. Bei der Besetzung ist auf eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Arbeits-felder der elektrischen Energiesysteme zu achten. Der Vorstand der FGH und die Leitung der FGH Akademie sind ex-officio Mitglieder des NESE.

5.3 Die Zahl der NESE-Mitglieder soll 15 - plus Vorsitzenden und die Leitung der Akademie - nicht wesentlich überschreiten. Das NESE kann zusätzlich jeweils einen Vertreter aus Österreich und der Schweiz dem Forschungsbeirat der FGH als weitere NESE-Mitglieder vorschlagen, um die Belange des gesamten deutschsprachigen Raumes abdecken zu können.

6 Vorsitz

6.1 Das NESE wählt seinen Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte. Eine Wiederwahl ist möglich.

6.2 Der Vorsitzende des NESE ist ex-officio Mitglied des Forschungsbeirates der FGH. Er informiert den Forschungsbeirat über die laufenden Aktivitäten und stimmt die vom NESE behandelten Themen mit dem Forschungsbeirat ab.

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