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FGH Insight

Ihre wiederkehrenden Prüfungen übernehmen unsere Experten gerne

Wiederkehrende Prüfungen sind im Bereich der Schutztechnik ein viel diskutiertes Thema. Dabei geht es nicht darum, die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung des Schutzsystems in Frage zu stellen, sondern vielmehr darum, in welchem Umfang, mit welchem Detailgrad und vor allem in welchem Turnus diese Überprüfung stattfinden soll.

Die Schutzauslegung, - prüfung und -wartung lag dabei lange allein in der Hand der Netzbetreiber. Durch die fortschreitende Energiewende haben jedoch immer mehr Akteure Zugriff auf Schutzsysteme und damit Einfluss auf das Verhalten der Schutzeinrichtungen. Dies führt dazu, dass der Netzbetrieb mit seiner Aufgabe zur Wahrung der Systemstabilität viele Einflussfaktoren nicht mehr vollständig selbst kontrollieren kann, sondern auf die Zuarbeit und Mithilfe der Anlagenbetreiber und technischen Betriebsführungen angewiesen ist.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich nicht nur die Schutzparameter von Erzeugungseinheiten, sondern auch deren dynamisches Verhalten bei Netzfehlern oder das geforderte Regelverhalten bei Wirk- und Blindleistungsanforderungen im Normalbetrieb auf den reibungslosen Ablauf der bestehenden Schutzpläne auswirken können.

Wiederkehrende Prüfungen sind mindestens alle vier Jahre fällig

Aufbauend auf den Anforderungen der BDEW Mittelspannungsrichtlinie und dem FNN Leitfaden für digitale Schutzeinrichtungen, die schon seit weit über 10 Jahren zyklische Schutzprüfungen für Erzeugungseinheiten und Schutzsysteme am Netzanschlusspunkt einfordern, haben die Netzanschlussregeln des VDE (VDE-AR-N 4110/4120/4130:2018-11) wiederkehrende Prüfungen für dezentrale Erzeugungsanlagen spätestens alle vier Jahre vorgeschrieben. So müssen Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber auf Nachfrage neben den bisherigen Schutzprüfprotokollen für Erzeugungseinheiten und Übergabestationen bzw. Umspannwerke auch Unterlagen zum Nachweis der fortbestehenden Richtlinienkonformität vorlegen. Dies betrifft:

  • die Reglerfunktionalität für Wirk- und Blindleistung
  • die korrekte Parametrierung der EZE (dynamische Netzstützung, stat. Spannungshaltung, Zuschaltbedingungen, etc.)
  • Funktionalität der Hilfsenergieversorgung

Die Anwendungsregeln setzen damit eine wesentliche Anforderung des europäischen Grid Codes „Requirement for Generator“ (§41) zur Wahrung der Netzstabilität um.

Die FGH unterstützt seit 2011 hersteller- und technologieübergreifend Anlagen- und Netzbetreiber bei der Durchführung von Typprüfungen, Schutzprüfungen und entsprechender Dokumentation und verfügt damit über ein einmaliges Know-how, alle Erzeugungseinheiten (Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, BHKWs, Biogasanlagen, Wasserkraftwerke, etc.) und Multifunktionsschutzrelais nach altem oder neuem Regelwerk richtlinenkonform prüfen zu können. Zudem schulen wir Netzbetreiber und Anlagenbetreiber regelmäßig in den Themen der Netzschutztechnik, Zertifizierung und Wiederkehrender Prüfungen.

Besitzen Sie eine Erzeugungsanlage, an welcher eine Schutzprüfung durchgeführt oder aber der komplette Nachweis der wiederkehrenden Prüfung erbracht werden muss? Sind Sie sich nicht sicher?

Dann sprechen Sie uns gerne an!

Ihr Ansprechpartner:

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 M.Sc. Felix Waldorf
M.Sc. Felix Waldorf
Team Prüfung und Inspektion
Energietechnische Anlagen
+49 621 976807-47
+49 151 5556 3159
felix.waldorf@fgh-ma.de