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FGH erstellt Compliance-Berichte für irische Windparks

Themen: News, Richtlinien
FGH erstellt Compliance-Berichte für irische Windparks

Fünf von acht Projekten in Irland und zwei Projekte in Nordirland bereits abgeschlossen

23.08.2019 - FGH goes Ireland: Die FGH erstellt bereits seit 2017 im Auftrag mehrerer Hersteller Compliance-Berichte für Windparks auf der grünen Insel. Gemäß der Netzanschlussregel EirGrid Grid Code 6.0 müssen Windenergieanlagen damit im Rahmen von Messkampagnen nachweisen, dass sie die technischen Anforderungen erfüllen. Die Hersteller haben den FGH-Bereich Innovation & Consulting  damit beauftragt, die Compliance-Berichte für ihre projektierten Windparks zu erstellen. Fünf von acht Projekten in Irland sowie zwei Projekte in Nordirland hat die FGH bereits abgeschlossen. Die Gesamtleistung der Parks beträgt 221,6 MW. 

Die Vorarbeit für die Compliance-Berichte beginnt mit der Vermessung der Windparks gemäß der vom Netzbetreiber vorgegebenen Prüfvorschrift. Diese Vermessungen werden in der Regel durch Service-Teams der jeweiligen Hersteller direkt für deren Endkunden, dem Parkbetreiber, durchgeführt, da die Messungen stark auf den Regel- und Kontrollmechanismen der Windenergieanlagen aufsetzen. Die Messergebnisse arbeitet die FGH als Mess- und Analysebericht in einem Compliance-Report aus. Geprüft wird insbesondere die Einhaltung der Vorgaben

•    an die Wirkleistungsregelung nach Vorgabe des Netzbetreibers,
•    an die (schnelle) frequenzabhängige Wirkleistungsregelung
•    sowie an die Blindleistungsregelung.

Über den Hersteller geht der Bericht dann zum Netzbetreiber – Eir-Grid bei Netzanschluss in Irland, Soni in Nordirland. „Bereits zehn bis 20 Tage nach der Vermessung fordert der Netzbetreiber den Bericht an. Wir haben unsere Compliance-Berichte immer fristgerecht eingereicht – und der Netzbetreiber hat diese mit nur wenigen Kommentaren akzeptiert“, erklärt Syed Mansoor Ali, Bereichsleiter Innovation & Consulting. Weitere Windpark-Projekte in Nordirland und Irland sind bereits in der Planung. 

Diese Reaktionsschnelle der für die Nachweisführung hochqualifizierten FGH-Mitarbeiter ist ein großer Vorteil für die ausführenden Hersteller, die letztlich in der Bringschuld gegenüber ihren Endkunden bzw. dem Netzbetreiber stehen. Es ist geplant, diese Art der Nachweisführung auch auf weitere Länder mit ähnlichen Anforderungen auszudehnen. 
 

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M.A. Barbara Schumacher
M.A. Barbara Schumacher
Marketing & Kommunikation
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