Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu 21 Personen, die aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder gewählt werden. Wählbar sind nur Personen, die hauptberuflich Elektrizitätsversorgungsunternehmen verantwortlich leiten sowie in Unternehmen der Elektroindustrie tätige Angestellte des obersten Führungskreises.
Gemäß der FGH-Satzung wird der Verwaltungsrat aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder gewählt.